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Was zahle ich für Kranken- und Pflegeversicherung?

Als angestellte Pflichtversicherte zahlen Sie die Hälfte von 14,6 % allgemeinem Beitragssatz und Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, dazu die Hälfte von 3,6 % Pflegeversicherung — kinderlos ab 23 zusätzlich 0,6 Punkte allein. Gerechnet wird höchstens bis 5.812,50 € im Monat.

· Rechengrundlagen · Direkt zum Werkzeug

Orientierung, keine Beratung. Vereinfachte Rechnung auf Basis der amtlichen Kassenliste des GKV-Spitzenverbands (Stand 13.09.2026). Alle Angaben ohne Gewähr — maßgeblich sind Gesetz und die Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Bezahlte Empfehlung: Wie sich diese Seite finanziert, steht direkt am Werkzeug.

3.200 €
500 €7.000 €
2,69 %
2,18 % (günstigste Kasse in dieser Liste)4,30 %

Rechengrundlagen 2026: allgemeiner Beitragssatz 14,6 %, durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 % (+0,6 % kinderlos ab 23), Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 €/Monat. Vereinfachte Rechnung für angestellte Pflichtversicherte, ohne Kinderfreibeträge in der PV.

Ihr Ergebnis

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Bezahlte Empfehlung: Für einen Kassenwechsel, der über diese Seite zustande kommt, können wir eine Vergütung erhalten — von der Krankenkasse selbst oder über einen Maklerpool.

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Rechengrundlagen

Allgemeiner Beitragssatz 14,6 % (§ 241 SGB V), durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2,9 % (§ 242a SGB V), Pflegeversicherung 3,6 % (PBAV 2025 § 1 Abs. 1), Zuschlag für Kinderlose 0,6 Beitragssatzpunkte (§ 55 Abs. 3 SGB XI), Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 € im Monat (SVBezGrV 2026 § 2 Abs. 2). Vereinfachte Rechnung ohne Kinderfreibeträge in der Pflegeversicherung.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Wechsel?

Das hängt vom Unterschied der Zusatzbeiträge und von Ihrem Einkommen ab. Die Leistungen sind größtenteils gesetzlich vorgegeben; Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen, Bonusprogrammen und Service.

Geprüft von Benjamin Marcel Farmer · Abgleich mit der amtlichen Kassenliste des GKV-Spitzenverbands