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Gesetzliche Krankenversicherung, verständlich erklärt

Beiträge, Wechsel und Fristen — mit Fundstelle.

Neuester Beitrag · 31.10.2026

Krankengeld: die Höchstgrenzen nach § 47 SGB V

Krankengeld beträgt nach § 47 SGB V sieben Zehntel des Regelentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts; das Regelentgelt zählt nur bis zur kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Wie die Grenzen zusammenwirken und was der Teiler 360 bedeutet.

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30.10.2026

Zuzahlungen: Belastungsgrenze von 2 % oder 1 % berechnen

Zuzahlungen leisten Sie nur bis zur Belastungsgrenze: 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke unter Voraussetzungen 1 %. Mit Rechenbeispiel, Sonderregel bei Grundsicherung und dem Weg zur Befreiung bei der Krankenkasse.

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28.10.2026

Krankengeld durch Wahlerklärung: § 44 Absatz 2 SGB V

Der Krankengeldanspruch ist für bestimmte Versichertengruppen ausgeschlossen. § 44 Absatz 2 SGB V lässt für hauptberuflich Selbstständige und bestimmte Beschäftigte eine Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse zu — mit einer Bindung von mindestens drei Jahren.

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25.10.2026

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag: § 175 Absatz 4 SGB V

Erhebt die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie den Satz, greift die Bindung von zwölf Monaten nicht: § 175 Absatz 4 SGB V erlaubt die Kündigung bis zum Ablauf des Monats, für den der Beitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Was der Normtext regelt und was offenbleibt.

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23.10.2026

Kassenwechsel ohne eigene Kündigung: die Meldung nach § 175 SGB V

Sie wollen die Krankenkasse wechseln und fragen sich, ob Sie selbst kündigen müssen. Nach § 175 Absatz 4 SGB V ersetzt die Meldung der neuen Krankenkasse die Kündigungserklärung. Der Artikel zeigt, wie der Wechsel abläuft, was die Meldung leistet und wo die Bindungsfrist nach § 175 Absatz 4 SGB V weiter gilt.

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20.10.2026

Obligatorische Anschlussversicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V

Endet die Versicherungspflicht, setzt sich die Versicherung nach § 188 Abs. 4 SGB V als freiwillige Mitgliedschaft fort. Austreten können Sie innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis Ihrer Krankenkasse – wirksam nur mit Nachweis einer anderen Absicherung.

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17.10.2026

Wahltarif: die Mindestbindungsfrist nach § 53 Abs. 8 SGB V

Wer einen Wahltarif wählt, ist je nach Tarif ein Jahr, drei Jahre oder gar nicht gebunden. Nach § 53 Abs. 8 Satz 2 SGB V gilt die Frist auch für die Mitgliedschaft: Die Krankenkasse lässt sich frühestens zum Ablauf der Bindungsfrist kündigen.

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16.10.2026

Betriebsrente und Krankenkassenbeitrag: Freigrenze und Freibetrag nach § 226 Absatz 2 SGB V

Versorgungsbezüge zählen bei versicherungspflichtigen Rentnern zu den beitragspflichtigen Einnahmen. § 226 Absatz 2 SGB V lässt davon einen Teil frei – als Freigrenze bei allen Versorgungsbezügen, zusätzlich als Freibetrag bei Betriebsrenten. Beide Beträge sind ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße.

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14.10.2026

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V: Rechengröße, nicht Kassendurchschnitt

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V wird jährlich vom Bundesministerium für Gesundheit bestimmt und im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er ist eine Rechengröße — nicht der Mittelwert der Kassensätze und nicht der Satz Ihrer Krankenkasse.

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13.10.2026

Familienversicherung: die Einkommensgrenze nach § 10 Absatz 1 SGB V

Die Einkommensgrenze der Familienversicherung ist kein Euro-Betrag, sondern ein Bruchteil: ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV. Der Artikel erklärt, wie die Grenze gebildet wird, wo der aktuelle Wert amtlich steht und was als Gesamteinkommen zählt.

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10.10.2026

Krankenversicherung der Rentner: die Vorversicherungszeit nach § 5 Absatz 1 Nummer 11 SGB V

Wer die Krankenversicherung der Rentner beantragt, muss eine Vorversicherungszeit nachweisen: neun Zehntel der zweiten Hälfte des Erwerbslebens. Der Artikel erklärt, wie die Norm rechnet – ohne Einzelfallprüfung.

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